Ausgabe 15 des Bundesgesetzblatts Teil I, ausgegeben am 23. April 2014, enthält drei Rechtsverordnungen, darunter die neue Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV), die aufgrund des neuen § 13e des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes ergeht, sowie eine Rechtsverordnung, die u. a. die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend ändert, daß das Führen von Fahrzeugen der Klasse C (über 3,5 t) schon ab 18 Jahren möglich ist, wenn es sich um Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, THW und Katastrophenschutz handelt: Diese Herabsetzung des Mindestalters sah die Bundesregierung als geboten an, um Nachwuchsprobleme bei diesen Institutionen zu mindern.