Kompendien Bundesrecht

Die Kompendien Bundesrecht stellen sämtliche Änderungen ausgewählter Gesetze des Bundesrechts zusammen, die seit 1949 im Bundesgesetzblatt (Teile I, II und III) dokumentiert sind.

Die Kompendien werden bei neuen Änderungen fortlaufend aktualisiert.

 

Die Texte können Unterschiede zu den amtlich veröffentlichten Gesetzestexten haben. Der Grund hierfür werden häufig Fehler bei mir, seltener Fehler bei den amtlichen Stellen sein.