BGBl. I 20/2014

Ausgabe 20 des Bundesgesetzblatts Teil I, ausgegeben am 16. Mai 2014, enthält neben vier Rechtsverordnung die Bekanntmachung einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Mit einem neuen § 126a werden für die laufende Wahlperiode verschiedene Minderheitenrechte “zugunsten” der derzeitigen Opposition verändert, d. h. das entsprechende Quorum auf ein Fünftel herabgesetzt. Das betrifft folgende Fälle:

  • Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (in jedem Untersuchungsausschuß werden die Oppositionsfraktionen zusammen ein Viertel der Sitze haben),
  • Konstituierung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß,
  • Einberufung des Deutschen Bundestages durch den Präsidenten,
  • Subsidiaritätsklage nach Artikel 23 Abs. 1a GG und § 12 Abs. 1 IntVG,
  • Plenardebatte wegen einer nicht voll berücksichtigten Stellungnahme des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten nach § 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union,
  • Auskunftsanspruch aus § 5 Abs. 4 ESMFinG und öffentliche Anhörung nach § 5 Abs. 6 ESMFinG,
  • öffentliche Anhörung zu einer Vorlage nach § 70 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung,
  • Plenarberatung statt erweiterter öffentlicher Ausschußsitzung (§ 69a Abs. 5 der Geschäftsordnung),
  • Einsetzung einer Enquete-Kommission.