Ausgabe 20 des Bundesgesetzblatts Teil I, ausgegeben am 16. Mai 2014, enthält neben vier Rechtsverordnung die Bekanntmachung einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Mit einem neuen § 126a werden für die laufende Wahlperiode verschiedene Minderheitenrechte “zugunsten” der derzeitigen Opposition verändert, d. h. das entsprechende Quorum auf ein Fünftel herabgesetzt. Das betrifft folgende Fälle:
- Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (in jedem Untersuchungsausschuß werden die Oppositionsfraktionen zusammen ein Viertel der Sitze haben),
- Konstituierung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß,
- Einberufung des Deutschen Bundestages durch den Präsidenten,
- Subsidiaritätsklage nach Artikel 23 Abs. 1a GG und § 12 Abs. 1 IntVG,
- Plenardebatte wegen einer nicht voll berücksichtigten Stellungnahme des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten nach § 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union,
- Auskunftsanspruch aus § 5 Abs. 4 ESMFinG und öffentliche Anhörung nach § 5 Abs. 6 ESMFinG,
- öffentliche Anhörung zu einer Vorlage nach § 70 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung,
- Plenarberatung statt erweiterter öffentlicher Ausschußsitzung (§ 69a Abs. 5 der Geschäftsordnung),
- Einsetzung einer Enquete-Kommission.