BGBl. I 21/2014

Ausgabe 21 des Bundesgesetzblatts Teil I, ausgegeben am 28. Mai 2014, enthält das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Durch das Änderungsgesetz wird die Sparte “Schlachten und Fleischverarbeitung” in den Katalog des § 4 AEntG derjenigen Branchen aufgenommen, für die ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. So wird ein flächendeckender Mindestlohn in dieser Branche, der ab dem 1. Juli 2014 7,75 Euro beträgt und bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigt.

Der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seinen Beratungen kurzfristig eine Regelung aufgenommen, die mit der Materie gar nichts zu tun hat: Die Teilbereinigung der Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren in den verschiedenen (Bundes-)Fachgesetzen wird um ein Jahr vom 1. Juni 2014 bis zum 1. Juni 2015 hinausgeschoben. Der Grund: Im vergangenen Jahr hat das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren einen Großteil der in den Fachgesetzen verstreuten Regelungen zum Planfeststellungsverfahren in dad VwVfG aufgenommen und damit teilweise vereinheitlicht. Die Regelungen in den Fachgesetzen sollten ein Jahr später, nämlich am 1. Juni 2014 außer Kraft treten. Da aber noch nicht alle Länder ihr Verwaltungsverfahrensrecht auf den Wegfall dieser Vorschriften vorbereitet haben, werden die Streichungen für ein Jahr hinausgeschoben, womit die Länder ein weiteres Jahr Zeit gewinnen.