Ausgabe 1 des Bundesgesetzblatts I 2014, ausgegeben am 8. Januar 2014, enthält die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV), die die bisherige Beratungshilfevordruckverordnung ersetzt.
Ein Novum ist das im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 37/2013 verkündete Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm “Europa für Bürgerinnen und Bürger” für den Zeitraum 2014 — 2020, auf das in der Teil-I-Ausgabe nachrichtlich hingewiesen wird. Das Gesetz regelt nicht mehr, als dem deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union zu erlauben, für die Verordnung zu stimmen.
Das Gesetz ist das erste seiner Art. Es ist Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon. Das Verfassungsgericht meinte damals, aus dem Grundgesetz ergebe sich, daß immer dann, wenn die Organe der Europäischen Union einen Rechtsakt gestützt auf die Flexibilitätsklausel/Vertragsabrundungsklausel des Art. 352 AEUV erlassen wollen, der deutsche Vertreter im Rat mit Nein stimmen muß, es sei denn, es liegt ein Bundesgesetz vor, das eine Ja-Stimme (oder Enthaltung) erlaubt.